Schwarzer Schwan
15. November 2019

Assekuranz blickt nach Iowa

To be or not to be

Deutsche Lebensversicherungen haben mutmaßlich gebannt ein Urteil eines Bezirksgerichts in Iowa verfolgt. Wie verschiedene Medien berichten, klagte ein zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilter Mörder gegen seine weitere Inhaftierung. Das Argument von Benjamin Schreiber: Er erlitt auf Grund eines Nierensteins eine so schwere Vergiftung, dass er wiederbelebt werden musste – und da er kurzzeitig verstorben gewesen sei, habe er somit seine lebenslängliche Strafe erfüllt.

Richterin Amanda Potterfield folgte dem Argument jedoch nicht und urteilte etwas spitzfindig: „Wir können nur über den Antrag eines Lebenden entscheiden. Und wenn Schreiber gerade lebt, muss er im Gefängnis bleiben. Und wenn er wirklich tot ist, hat sich die Angelegenheit erübrigt.“

Der Lazarus von Iowa

Der GDV und dessen Vorsitzender der Geschäftsführung, Dr. Jörg Frei­herr Frank von Fürs­ten­werth, dürften für die Lebensversicherungsverträge mit Ablaufleistung hoffen, dass Schreiber weiter den Rechtsweg beschreitet und ein höheres Gericht seinen Einspruch als begründet ansieht. Dann könnten die Altersvorsorgeeinrichtungen sich nämlich auf diesen Präzedenzfall berufen und allen Versicherungsnehmern mit Nahtoderlebnissen die Versicherungsleistung streitig machen. Schließlich haben die Versicherungsnehmer nicht den vertraglich vereinbarten Auszahlungszeitpunkt erreicht. Das wäre auch überhaupt nicht unfair, da dank der Wiederbelebung die Möglichkeit besteht, neue Ansprüche zu erwerben.

Hoffen müssen Altersvorsorgeeinrichtungen jedoch, dass Schreiber – als Knacki hat er ja Zeit genug – mit seinen Einsprüchen nicht nur zum jeweils nächsthöheren Gericht zieht, sondern nicht auch noch das Jüngste Gericht anruft. Dieses ist als Gericht aller Lebenden und Toten eng mit der Idee der Auferstehung verknüpft. Für Rentenversicherungen und Pensionskassen wäre es nämlich ein Albtraum, wenn Anspruchsberechtigte mit dem ewigen Leben argumentieren können. Schließlich ist lebenslang nun mal lebenslang – egal ob Knacki oder Pensionär.

Auch Jesus, dem eine Wiederauferstehung und das ewige Leben zuteilwurde, könnte dann im Versicherungsfall rückwirkend für die vergangenen 2000 Jahre auf die Auszahlung pochen – und noch die entsprechenden Zinsverluste einfordern. Für Benjamin Schreiber wäre das ewige Leben jedoch nicht erstrebenswert.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre Redaktion von portfolio institutionell!

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