BVV: Kürzung im Future Service ist beschlossen
Die Mitglieder haben entschieden: Der BVV darf zum 1. Januar 2017 seine geplanten Tarifkürzungen durchführen.
Der BVV hat von seinen Mitgliedern für die geplante Kürzung des Future Service Rückendeckung auf breiter Front bekommen. Wie das Online-Portal „Leiter-bAV“ berichtet, gaben die Arbeitgeber und Arbeitnehmer am 24. Juni auf der Mitgliederversammlung mit jeweils über 90 Prozent ihr Okay. Gebraucht hätte die rund 25 Milliarden Euro schwere Pensionskasse des Bankgewerbes lediglich eine Dreiviertelmehrheit. Zum 1. Januar kann der BVV nun also die Rentenfaktoren für künftige Beiträge reduzieren.
„Wir begrüßen die in den Mitgliederversammlungen bei sehr großer Präsenz mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Bedingungsänderungen. Damit ist ein wesentlicher Schritt getätigt, um den aus dem Niedrigzinsumfeld resultierenden Herausforderungen angemessen begegnen zu können“, erklärte Marco Herrmann, Leiter Recht beim BVV, gegenüber Leiter-bAV. Dieses klare Votum der Mitglieder sei auch ein starkes Signal für den BVV. Ausdrücklich betonte Herrmann gegenüber Leiter-bAV, dass der BVV nicht unter Manndeckung der Bafin stehe. Die geplante Maßnahme zur Senkung der Rentenfaktoren stößt jedoch ausdrücklich auf das Wohlwollen der Finanzaufsicht. Nach eigenen Angaben hatten der Aufsichtsrat und der Vorstand des BVV in Abstimmung mit der Bafin sämtliche Handlungsoptionen geprüft. „Die jetzt der Mitgliederversammlung vorgeschlagene Maßnahme ist Ergebnis einer vorausschauenden Geschäftspolitik“, hieß es im Vorfeld der Mitgliederversammlung seitens des BVV. Sowohl die Bafin als auch die Verantwortlichen des BVV schätzen die Maßnahme als angemessen und geeignet ein, heißt es weiter.
Konkret geht es um Beiträge ab 1. Januar 2017. Auf diese erhalten die Anwärter bislang einen jährlichen Rentenbaustein in Höhe von 11,45 Prozent. Dieser soll nun um 24 Prozent auf 8,70 Prozent gesenkt werden. Zur vollständigen Kompensation wäre laut BVV ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 31,61 Prozent pro Jahr erforderlich. Die bis Ende dieses Jahres erworbenen Rentenanwartschaften sollen von der Maßnahme unberührt bleiben.
Aus dem Markt ist zu hören, dass sich die Mehrheit der Arbeitgeber bereit erklärt hat, die entstandene Lücke zu schließen. Entsprechende Betriebsvereinbarungen sollen mancherorts schon existieren. In Anbetracht dessen erklärt sich wohl auch die hohe Zustimmungsquote auf der Arbeitnehmerseite. Außerdem: Wenn die Arbeitnehmer aus einer Branche wie dem Bankgewerbe nicht verstehen, was das andauernde Niedrig- beziehungsweise Nullzinsumfeld für die Kapitalanlage tatsächlich bedeutet, wer sonst?
Der BVV hat 2015 eine laufende Durchschnittsverzinsung von 3,7 Prozent und eine Nettoverzinsung von 3,4 Prozent erwirtschaftet. Die Eigenkapitalquote beträgt 5,6 Prozent und liegt damit über der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderung von 4,5 Prozent.
Mehr über die Lage der Pensionskassen in Deutschland und deren Handlungsoptionen im derzeitigen Zinsumfeld können Sie in der Titelgeschichte der Juni-Ausgabe von portfolio institutionell lesen, die am 24. Juni erschienen ist.
portfolio institutionell newsflash 27.06.2016/Kerstin Bendix
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